Das Arzthaftungsrecht ist nur ein Teil des Medizinrechts. Rechtsanwalt Brandl ist Fachanwalt für Medizinrecht und unterstützt Sie auch in weiteren Bereichen des Medizinrechts, zum Beispiel: Ärztliches Berufsrecht, Arztstrafrecht, Heilmittelwerbegesetz, Honorarfragen, Produkthaftung u.a.
Ihre Versicherung zahlt keine Rente? Im Nachprüfungsverfahren wurde die Rentenzahlung eingestellt? Ihre Krankenversicherung zahlt kein Krankentagegeld? Ihre Unfallversicherung zahlt keine Invailditätsleistung, keine Unfallrente?
Ihnen droht ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis? Sie möchten Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen? Ihnen wird Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgworfen? Sie haben einen Anhörungsbogen der Polizei wegen Trunkenheit im Verkehr oder Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erhalten?
Optimale Vertretung in einem Schadensfall
Herr Brandl hat mich schnell und umfassend in einem Schadensfall beraten und über mögliche Szenarien aufgeklärt. Nach einem Erstgespräch in der Kanzlei habe ich mich sofort dazu entschieden, dass Herr Brandl mich in meinem Fall vertreten soll. Ab diesem Zeitpunkt musste ich fast nichts mehr tun, Herr Brandl hat alles professionell und zügig geregelt. Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden und würde Herrn Brandl jederzeit weiterempfehlen oder ihn bei einem möglichen zukünftigen Fall wieder als Anwalt nehmen. Vielen Dank, Herr Brandl!
Auseinandersetzung mit einer Krankenzusatzversicherung
Herr Brandl hat den Fall zügig und zu meiner vollen Zufriedenheit erledigt, nachdem ich als Patientin bzw. Kundin nach mehrmaligem Ansatz bei der Versicherung nicht weiter kam. Er ist freundlich, sachlich, und vor allem erfolgreich. Ich möchte ihn wärmstens empfehlen.
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Brandl ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich Schiller Universität Jena, der Universität Paris XII Val de Marne und der Universität zu Köln. Im Jahr 2003 wurde Rechtsanwalt Brandl zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
Rechtsanwalt Brandl ist Mitglied des Kölner Anwaltsvereins, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein, Mitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit, Mitglied bei juraforum und Mitglied der Advounion.
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