Medizinrecht

Das Arzthaftungsrecht ist nur ein Teil des Medizinrechts. Rechtsanwalt Brandl ist Fachanwalt für Medizinrecht und unterstützt Sie auch in weiteren Bereichen des Medizinrechts, zum Beispiel: Ärztliches Berufsrecht, Arztstrafrecht, Heilmittelwerbegesetz, Honorarfragen, Produkthaftung u.a.

Versicherungsrecht

Ihre Versicherung zahlt keine Rente? Im Nachprüfungsverfahren wurde die Rentenzahlung eingestellt? Ihre Krankenversicherung zahlt kein Krankentagegeld? Ihre Unfallversicherung zahlt keine Invailditätsleistung, keine Unfallrente?

Verkehrsrecht

Ihnen droht ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis? Sie möchten Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen? Ihnen wird Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgworfen? Sie haben einen Anhörungsbogen der Polizei wegen Trunkenheit im Verkehr oder Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erhalten?

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Brandl ist Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Er studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich Schiller Universität Jena, der Universität Paris XII Val de Marne und der Universität zu Köln. Im Jahr 2003 wurde Rechtsanwalt Brandl zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Rechtsanwalt Brandl ist Mitglied des Kölner Anwaltsvereins, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein, Mitglied im Aktionsbündnis Patientensicherheit, Mitglied bei juraforum und Mitglied der Advounion.

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