Eine Honorarvereinbarung ist entweder auf Stundenbasis oder durch Vereinbarung einer Pauschale möglich.
Vereinbarungen pro Stunde: Eine Stunde kostet 150 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Wir sagen Ihnen, wie viele Stunden für Ihren Fall ungefähr anfallen werden.
Pauschalvereinbarungen werden häufig in medizinrechtlichen Fällen getroffen. Hier einige Beispiele:
– Anforderung von Behandlungsunterlagen (außergerichtlich): 200,-€ zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer
– Einleitung und Begleitung eines Verfahrens vor der Gutachterkommission der Ärztekammer inklusive gegebenenfalls erforderlicher Beantragung einer abschließenden Entscheidung durch die Gutachterkommission und Auswertung der Gutachten: 800,- € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer
– Anforderung und Prüfung von Behandlungsunterlagen, Rücksprache mit beratenden Ärzten, außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.), Einigungsverhandlungen: je nach Umfang des Falles zwischen 500,-€ und 1.500,- € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer
Weitere Einzelheiten erläutern wir Ihnen gern. Sprechen Sie uns einfach darauf an.