Wir übernehmen kostenfrei die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und prüfen kostenfrei, ob Versicherungsschutz besteht.
Der Versicherungsschutz richtet sich nach den jeweils vereinbarten Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB). Die aktuellen Musterbedingungen stehen auf der Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als Download zur Verfügung. Die Versicherungsbedingungen können jedoch je nach Rechtsschutzversicherer und Zeitraum, in dem der Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen wurde, sehr unterschiedlich ausfallen. Deshalb ist es für den Anwalt wichtig, einen Blick in die konkret vereinbarten Bedingungen zu werfen.
Alles dreht sich bei der Frage, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, um den sogenannten Rechtsschutzfall. Was ist der Rechtsschutzfall? Wann ist er eingetreten? War zu diesem Zeitpunkt die Rechtsschutzversicherung schon abgeschlossen? Bei Schadensfällen ist das in der Regel unproblematisch. Der Rechtsschutzfall ist das Ereignis, durch welches der Schaden verursacht worden ist, bspw. der Verkehrsunfall. Schwieriger kann es aber werden, wenn mehrere Ereignisse als Rechtsschutzfall in Betracht kommen. Die Deckungsanfrage sollte dann unbedingt über einen Rechtsanwalt gestellt werden. Denn häufig gibt es in den Versicherungsbedingungen Regelungen zu Gunsten des Versicherungsnehmers, die von den Rechtsschutzversicherern gerne „übersehen“ werden. Ein Hinweis des Rechtsanwaltes an den Rechtsschutzversicherer ist dann oft sehr hilfreich.
Sollte Ihr Rechtsproblem von der Rechtsschutzversicherung nicht abdecken werden, teilen wir Ihnen die voraussichtlich anfallenden Kosten mit und Sie können dann in Ruhe überlegen, ob wir Ihren Fall auch ohne Versicherungsschutz bearbeiten sollen. Sie haben also kein Kostenrisiko.