Rechtsanwalt Brandl
Addrese

Neusser Str. 182
50733 Köln

Ihre Vorteile
  • individuelle Betreuung und gute Erreichbarkeit

  • hohe Fachkompetenz durch Fachanwaltschaften und ständige Fortbildungen

  • Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und tausenden erfolgreich bearbeiteten Mandaten

  • keine Hebegebühren oder sonstige versteckte Kosten durch effektive Kostenstruktur

Mitgliedschaften

Bevor Sie uns beauftragen, rechnen wir Ihnen auf Wunsch gern alle Kosten (Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten etc.) aus, die im Laufe eines Verfahrens anfallen können. Wir zeigen Ihnen den wirtschaftlichsten Weg zur Lösung Ihres Rechtsproblems. Dadurch sind Sie von Anfang an vor unliebsamen Überraschungen geschützt.

Im Zivilrecht orientieren sich die Kosten in der Regel am Streitwert. Wenn für den Mandanten viel Geld auf dem Spiel steht, verdient auch der Rechtsanwalt mehr. Daher ist der alte Spruch „Der Anwalt ist so reich wie seine Mandanten“ nicht ganz unberechtigt. Als grobe Faustregel kann man sagen, dass die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung bei einem Streitwert bis 10.000 € ungefähr 10 Prozent des Streitwertes betragen. Je höher der Streitwert desto geringer wird der Prozentsatz. Bei einem Streitwert von 50.000 € gibt’s noch ca. 4 Prozent für den Anwalt. Wenn eine Einigung zu Stande  kommt, verdoppeln sich die Kosten für den Anwalt in der Regel, denn der Anwalt wird dann mit einer Einigungsgebühr belohnt.

Ein gute Hilfe für die Berechnung der Kosten im Zivilrecht (dazu zählen bspw. Versicherungsrecht, Arzthaftungsrecht, Schadenersatzrecht) bietet der Prozesskostenrechner des Anwaltvereins.