Wenn der Berufsunfähigkeitsversicherer mit einem Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente konfrontiert wird, stellt das für den Versicherer regelmäßig einen Großschaden dar. Der Versicherer wird daher sehr genau prüfen, ob er die hohen Zahlungen vermeiden kann.
Inhalt
- Gefahr einer Anzeigenpflichtverletzung prüfen
- Bevor Sie Angaben zum Beruf machen…
- Übergang von Arbeitsunfähigkeit zur Berufsunfähigkeit richtig timen
1. Gefahr einer Anzeigenpflichtverletzung prüfen
Ein beliebtes Mittel des Versicherers bei der Prüfung des Antrags ist die Behauptung einer vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung. Der Versicherer vergleicht dabei die Gesundheitsangaben bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung mit den im Rahmen der Leistungsprüfung beigezogenen ärztlichen Unterlagen.
Wenn sich in den ärztlichen Unterlagen Behandlungen finden, die im Antrag auf Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben wurden, kann der Versicherer bei entsprechender Relevanz die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung erklären.
Erfahrungsgemäß unterschätzen Mandanten dieses Risiko häufig. Sie halten bspw. Behandlungen für nicht relevant, weil der Arzt damals keine Diagnose gestellt oder weil es sich nur um leichte oder ausgeheilte Erkrankungen gehandelt hatte.
Die Gerichte geben allerdings leider häufig den Versicherern recht. Man sollte sich daher möglichst vor Stellung des Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente überlegen, ob es hier zu Problemen kommen kann, etwa weil der Makler bei Abschluss der Versicherung, die Bedeutung der Gesundheitsfragen herunterspielte und deshalb Behandlungen oder Erkrankungen verneint wurden.
Zeichnen sich Probleme ab, kann es sich bspw. empfehlen, den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente erst nach Ablauf von 10 Jahren nach Vertragsschluss zu stellen. Denn nach Ablauf von 10 Jahren darf der Versicherer den Vertrag nicht mehr anfechten (§ 21 Abs. 3 VVG).
2. Bevor Sie Angaben zum Beruf machen…
…sollten Sie sich vor Augen führen, worum es bei der privaten Berufsunfähigkeitsrente in den allermeisten Policen geht. Sie dürfen Ihren zu Letzt ausgeübten Beruf, so wie er in gesunden Tagen ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben können.
Wer bspw. bei einer 40 Stunden Woche nur noch 20 Stunden arbeiten kann, hat die 50 Prozent erreicht. Wer also versehentlich angibt, nur 38 Stunden pro Woche gearbeitet zu haben, bspw. weil er regelmäßig anfallende Überstunden nicht berücksichtigt, wäre bei einer Leistungsfähigkeit von 20 Stunden noch nicht berufsunfähig, da 20 Stunden dann noch mehr als 50 Prozent sind.
Häufig wird auch nicht beachtet, dass es um die „gesunden Tage“ geht. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre berufliche Tätigkeit bereits reduzieren mussten und deshalb seit Jahren in Teilzeit arbeiten, sollten Sie nicht die Stundenanzahl in Teilzeit, sondern die aus gesunden Tagen in Vollzeit angeben. Andernfalls kann es Ihnen ausgehend von einer 20 stündigen Teilzeittätigkeit passieren, bei einer vom Gutachter festgestellten Leistungsfähigkeit von nur 11 Stunden pro Woche immer noch nicht berufsunfähig zu sein.
3. Übergang von Arbeitsunfähigkeit zur Berufsunfähigkeit richtig timen
Einer Berufsunfähigkeit geht häufig eine längere Zeit der Arbeitsunfähigkeit voraus. Wer privat krankenversichert ist, erhält dann in der Regel Krankentagegeld. Das Krankentagegeld bzw. die Krankentagegeldversicherung enden mit der Berufsunfähigkeit. Außerdem kann bei den allermeisten Versicherungen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente nicht gleichzeitig bezogen werden.
Wenn Sie Berufsunfähigkeitsrente für einen zurückliegenden Zeitraum beantragen, kann es Ihnen passieren, dass Sie das unter Umständen bereits erhaltene höhere Krankentaggeld teilweise zurückzahlen müssen.
Es kann daher sinnvoll sein, Berufsunfähigkeitsrente nicht für einen zurückliegenden Zeitraum zu beantragen. Sollte die Berufsunfähigkeitsrente höher sein als das Krankentagegeld oder erst gar keine Krankentagegeldversicherung bestehen, kann es hingegen sinnvoll sein, den Beginn der Berufsunfähigkeit auf einen möglichst weit zurückliegenden Zeitraum zu datieren.
Wenn Sie dazu noch Fragen haben oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsrente benötigen, steht Ihnen Rechtsanwalt Brandl gerne zur Verfügung.
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