Rechtsanwalt Brandl
Addrese

Neusser Str. 182
50733 Köln

Ihre Vorteile
  • individuelle Betreuung und gute Erreichbarkeit

  • hohe Fachkompetenz durch Fachanwaltschaften und ständige Fortbildungen

  • Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und tausenden erfolgreich bearbeiteten Mandaten

  • keine Hebegebühren oder sonstige versteckte Kosten durch effektive Kostenstruktur

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Gerade bei chronischen Erkrankungen kommt bei vielen privaten Krankenversicherungen irgendwann der Punkt, an welchem Sie schrittweise oder abrupt die Erstattung der Behandlungskosten einstellen oder reduzieren. Dabei wird in der Regel die medizinische Notwendigkeit der Behandlungen in Frage gestellt. Für die Betroffenen beginnt dann oft eine jahrelange Auseinandersetzung mit der Versicherung.
Längere Arbeitsunfähigkeitszeiten sind der privaten Krankenversicherung meistens ebenfalls ein Dorn im Auge. Die Versicherung wird stets bemüht sein, Sie durch einen ihrer Sachverständigen wieder „gesundzuschreiben“ und die Zahlung des Krankentagegeldes einzustellen.
Wir helfen Ihnen, diese und andere Kämpfe gegen die Versicherung erfolgreich zu beenden.

Entscheidungen für Versicherungsnehmer:

Eine private Krankenversicherung kann nur dann vom Versicherungsvertrag zurücktreten, wenn sie den Versicherungsnehmer bei Antragstellung durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung hingewiesen hat. Gegenüber anderen Informationen muss dieser Hinweis deutlich hervorgehoben sein. Inhaltlich ist der Hinweis falsch, wenn er über ein angebliches Rücktrittsrecht des Versicherers im Basistarif belehrt und irreführend, wenn die Folgen einer Vertragsanpassung nicht klar dargelegt werden.

Arbeitsunfähigkeit muss nur bezogen auf den konkreten Arbeitsplatz vorliegen. Erkrankt der Versicherungsnehmer aufgrund einer Mobbingsituation an seinem Arbeitsplatz ist dies für den Bezug von Krankentagegeld ausreichend. Es spielt keine Rolle, dass der Versicherungsnehmer seinen Beruf bei einem anderen Arbeitgeber ausüben könnte.