Rechtsanwalt Brandl
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Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren (Vorwurf: Diebstahl)

Amtsgericht Bergisch Gladbach
Beschluss

In dem Wiederaufnahmeverfahren
gegen ************,
geb. am ****** in *****, wohnhaft
*************************,
******* Köln, türkische
Staatsangehörige, geschieden

Verteidiger: Rechtsanwalt Bernd Brandl, Gleueler Straße 227, 50935 Köln

wegen Diebstahls
wird der Angeklagten Rechtsanwalt Brandl, Gleueler Straße 227, 50935 Köln, als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Wiederaufnahme des Verfahrens Amtsgericht Köln 529 Os 750/05 wird angeordnet.
Die Angeklagte wird unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 08.07.2005 freigesprochen.

Gründe:
Nach dem vom Verteidiger der Angeklagten vorgelegten Gutachten des Sachverständi­gen Dr. ****** ist nicht auszuschließen, dass die Angeklagte im Zeitpunkt der Tat unter einer „bipolaren Psychose“ litt, die ihre Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 20 StGB aufhob.

Die Kosten des früheren Verfahrens einschließlich des Berufungsverfahrens, des Revi­sionsverfahrens, die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens und die Kosten des neuen Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt, die auch die der Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen zu erstatten hat (§ 473, 467 StPO).

Bergisch Gladbach, den 18.03.2008
********
Richter am Amtsgericht
Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäfts­stelle

Rechtsanwalt Brandl