Amtsgericht Bergisch Gladbach
Beschluss
In dem Wiederaufnahmeverfahren
gegen ************,
geb. am ****** in *****, wohnhaft
*************************,
******* Köln, türkische
Staatsangehörige, geschieden
Verteidiger: Rechtsanwalt Bernd Brandl, Gleueler Straße 227, 50935 Köln
wegen Diebstahls
wird der Angeklagten Rechtsanwalt Brandl, Gleueler Straße 227, 50935 Köln, als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Wiederaufnahme des Verfahrens Amtsgericht Köln 529 Os 750/05 wird angeordnet.
Die Angeklagte wird unter Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 08.07.2005 freigesprochen.
Gründe:
Nach dem vom Verteidiger der Angeklagten vorgelegten Gutachten des Sachverständigen Dr. ****** ist nicht auszuschließen, dass die Angeklagte im Zeitpunkt der Tat unter einer „bipolaren Psychose“ litt, die ihre Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 20 StGB aufhob.
Die Kosten des früheren Verfahrens einschließlich des Berufungsverfahrens, des Revisionsverfahrens, die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens und die Kosten des neuen Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt, die auch die der Angeklagten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen zu erstatten hat (§ 473, 467 StPO).
Bergisch Gladbach, den 18.03.2008
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Richter am Amtsgericht
Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle