Rechtsanwalt Brandl
Addrese

Neusser Str. 182
50733 Köln

Ihre Vorteile
  • individuelle Betreuung und gute Erreichbarkeit

  • hohe Fachkompetenz durch Fachanwaltschaften und ständige Fortbildungen

  • Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und tausenden erfolgreich bearbeiteten Mandaten

  • keine Hebegebühren oder sonstige versteckte Kosten durch effektive Kostenstruktur

Mitgliedschaften

In Strafsachen gibt es die Möglichkeit der Pflichtverteidigung. Die Kosten des Rechtsanwaltes werden dann von der Staatskasse übernommen. Im Falle einer Verurteilung fordert die Staatskasse diese Kosten jedoch in der Regel zurück.

Sollte Ihnen das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bereits mitgeteilt haben, dass Sie sich einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl als Pflichtverteidiger suchen können, muss ein Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht mehr gestellt werden. Sollten Sie eine solche Mitteilung nicht erhalten haben, kann die Pflichtverteidigung von uns beantragt werden. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Falls der notwendigen Verteidigung.

Fälle notwendiger Verteidigung liegen zum Beispiel vor, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird, das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann oder ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird.