Rechtsanwalt Brandl
Addrese

Neusser Str. 182
50733 Köln

Ihre Vorteile
  • individuelle Betreuung und gute Erreichbarkeit

  • hohe Fachkompetenz durch Fachanwaltschaften und ständige Fortbildungen

  • Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und tausenden erfolgreich bearbeiteten Mandaten

  • keine Hebegebühren oder sonstige versteckte Kosten durch effektive Kostenstruktur

Mitgliedschaften

Eine Honorarvereinbarung ist entweder auf Stundenbasis oder durch Vereinbarung einer Pauschale möglich.

Vereinbarungen pro Stunde: Eine Stunde kostet 150 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Wir sagen Ihnen, wie viele Stunden für Ihren Fall ungefähr anfallen werden.

Pauschalvereinbarungen werden häufig in medizinrechtlichen Fällen getroffen. Hier einige Beispiele:

– Anforderung von Behandlungsunterlagen (außergerichtlich): 200,-€ zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer
– Einleitung und Begleitung eines Verfahrens vor der Gutachterkommission der Ärztekammer inklusive gegebenenfalls erforderlicher Beantragung einer  abschließenden Entscheidung durch die Gutachterkommission und Auswertung der Gutachten: 800,- € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer
– Anforderung und Prüfung von Behandlungsunterlagen, Rücksprache mit beratenden Ärzten, außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.), Einigungsverhandlungen: je nach Umfang des Falles zwischen 500,-€ und 1.500,- € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer

Weitere Einzelheiten erläutern wir Ihnen gern. Sprechen Sie uns einfach darauf an.